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Tier in Not, was nun?
Tierart beschreiben: Vogel, Raubvogel, Kleinsäuger, usw.
Alter angeben: Jungtier, Alttier
Zustand nach optischem Eindrück: geschwächt, orientierungslos, bewegungsunfähig, sichtbare Wunden, Brüche
Wildtier sichern: wenn möglich aufnehmen / einfangen
Bei der Sicherung eines Wildtieres: Immer an den Selbstschutz denken. Verängstigte Wildtiere können äußerst wehrhaft sein.
Wenn sich das Tier auf der Straße befindet: Bitte den Verkehr im Auge behalten. Wenn nötig, verkehrssichernde Maßnahmen einleiten (Warndreieck aufstellen, Warnblinker des Fahrzeugs einschalten)
Beim Einfangen/Sichern: Schnell und beherzt zugreifen. Das Tier sollte nicht durch wilde Einfangaktionen geschwächt werden oder außerhalb der Reichweite geraten.
In einer geeigneten Vorrichtung unterbringen: Die Größe muss so gewählt sein, dass das Tier in voller Körperlänge / -höhe hineinpasst, Luftzirkulation muss gegeben sein.
Sie trauen sich das Einfangen u. Sichern nicht zu: Rufen Sie uns an und verbleiben Sie möglichst beim Tier, bis jemand aus unserem Team zu Hilfe kommt.
Wenn das Wildtier eingefangen und gesichert wurde: Bitte keine Behandlungsversuche starten, kein Futter und kein Wasser geben.
Hinweis: Die Entnahme und der Besitz von Wildtieren sind laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten; laut § 45 (5) BNatSchG zufolge, ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen, z. B. um sie in einer Wildtierrettungs-Station abzugeben.
Sobald sich ein Wildtier unter menschlicher Obhut befindet, gilt das Tierschutzgesetz (TierSchG). Pflegen und versorgen darf Wildtiere nur, wer die nötige Sachkenntnis nach § 11 des TierSchG nachweisen kann.